07.10.2010
Rubrik: Sparten

Nachbarschaftsstreit

Baumwurzeln dürfen nicht Nachbars Rasen beeinträchtigen

Nicht immer sind sich Nachbarn grün – vor allem, wenn es um angrenzende Grundstücke geht. Als die Baumwurzeln vom Nachbargrundstück herüber wuchsen und die Gartenarbeit erschwerten, kam es zum Nachbarschaftsstreit, der vor Gericht landete.


Behindern Baumwurzeln die Gartenpflege des Nachbarn, müssen sie gekappt werden. So entschied das Amtsgericht München (Az. 121 C 150/09).

Lange nahm die Klägerin Nachbars wucherndes Wurzelwerk auf ihrem Grundstück hin. Doch als die Rasenpflege zunehmend unmöglich wurde, bat sie um Beseitigung. Der Nachbar aber lehnt ab. Das Kappen der Wurzeln würde ein Absterben der Bäume und somit das Fällen nach sich ziehen. Der Fällanspruch sei verjährt, die Beseitigung zu teuer, der Anspruch unbillig.

Der Beklagte zog vor Gericht aber den Kürzeren. Der Grund: Das Wurzelwerk war zu tief in das Grundstück der Klägerin eingedrungen, ragte über die Rasenoberfläche hinaus und beeinträchtigte den Wuchs und die Pflege des Rasens erheblich. Die Wurzeln müssen also weg. Die Gegenargumente waren nichtig.

Aufgrund des Alters der Bäume – sie stehen schon 20 Jahre – und ihres Zustands seien sie nicht mehr erhaltenswert. Zwar ist der Anspruch auf das Fällen der Bäume verjährt, nicht aber der auf die Wurzelbeseitigung. Der Nachbar müssten ohnehin mit einer Fällung der Bäume wegen deren Alters rechnen. Also sprechen auch die möglichen Kosten nicht gegen den Beseitigungsanspruch.

Wie in diesem Streitfall kann es immer wieder zwischen Nachbarn zu Unstimmigkeiten kommen. Gut, wer dann eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Noch besser, wenn den Nachbarn durch einen Mediator der Weg vors Gericht und die damit verbundenen Kosten erspart bleibt.

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